Allgemeine Geschäftsbedingungen Zusatzbestimmungen Firmenkontingente

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Teil regelt ergänzend zu den vorstehenden Teilen A–D die Buchung von Zimmerkontingenten zu vereinbarten Firmentarifen („Firmenkontingente“) zwischen der FH Rostocker Hotelbetriebs GmbH, Carl-Kossow-Straße 46, 18337 Marlow (handelnd unter der Marke „ScanHotels City“, nachfolgend „Hotel“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Unternehmen“)

Für alle Buchungen und Übernachtungen auf Grundlage einer solchen Firmenvereinbarung gelten vorrangig die im individuellen Firmenangebot (einschließlich etwaiger Black-out-Dates und Preisübersichten) festgelegten Konditionen sowie die nachstehenden Regelungen dieses Teils. Im Übrigen finden die Bestimmungen der weiteren AGB ergänzend Anwendung, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

§ 2 Rahmenvereinbarung und Buchungsprozess

Die Firmenvereinbarung stellt einen Rahmenvertrag über die Möglichkeit von Buchungen zu vereinbarten Firmentarifen dar. Sie begründet keine Pflicht des Unternehmens, tatsächlich Zimmer zu buchen, und auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Übernachtungen, sondern regelt lediglich die Konditionen, unter denen künftige Einzelbuchungen erfolgen können.

Das Hotel stellt dem Unternehmen für künftige Buchungen einen individuellen Buchungscode („Firmentarifcode“) zur Verfügung. Dieser Code ist ausschließlich für Buchungen von Mitarbeitenden, Beauftragten oder Gästen des Unternehmens bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben oder für sonstige Buchungen verwendet werden. Das Hotel ist berechtigt, bei Nutzung des Codes Nachweise über die Berechtigung zu verlangen.

Einzelbuchungen erfolgen jeweils gesondert durch das Unternehmen oder seine berechtigten Nutzer über die vom Hotel angebotenen Buchungswege (Online-Buchungsplattform, E-Mail, Telefon oder angebundene Buchungsportale). Maßgeblich für die jeweilige Buchung sind die bei der Reservierung angegebenen Daten und die nachfolgende Buchungsbestätigung des Hotels.

Alle Buchungen unterliegen der Verfügbarkeit innerhalb des vereinbarten Kontingents. An vereinbarten Black-out-Dates steht der Firmentarif nicht zur Verfügung; in diesen Zeiträumen gelten die regulären tagesaktuellen Preise des Hotels.

§ 3 Preise und Kontingente

Der in der Firmenvereinbarung genannte Firmentarif gilt ausschließlich für Einzelbuchungen von Gästen des Unternehmens innerhalb des vereinbarten Zeitraums. Der Tarif versteht sich pro Zimmer und Nacht einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ist provisionsfrei.

Der Firmentarif steht nur im Rahmen der vereinbarten Zimmerkategorie und – soweit in der Firmenvereinbarung festgelegt – für ein bestimmtes jährliches oder monatliches Zimmerkontingent zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme erfolgt zu den tagesaktuellen Preisen des Hotels, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

An den in der Firmenvereinbarung benannten Black-out-Dates ist der Firmentarif ausgeschlossen; in diesen Zeiträumen gelten die regulären tagesaktuellen Preise des Hotels.

Das Hotel ist berechtigt, den Firmentarif nach vorheriger Mitteilung an das Unternehmen angemessen anzupassen, wenn sich die gesetzliche Umsatzsteuer ändert oder sich die Einkaufskosten (insbesondere Energie- oder Personalkosten) nach Vertragsschluss wesentlich erhöhen und zwischen Vertragsschluss und der Buchung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.

§ 4 Reservierungs- und Stornierungsbedingungen

Einzelreservierungen im Rahmen der Firmenvereinbarung erfolgen ausschließlich über die vom Hotel angebotenen Buchungswege unter Angabe des Firmentarifcodes. Maßgeblich für jede Reservierung sind die in der jeweiligen Buchungsbestätigung genannten Daten, Preise und Stornierungsfristen.

Nicht garantierte Reservierungen (d. h. Buchungen ohne Kreditkartengarantie oder andere Sicherheitsleistung) werden vom Hotel bis zur in der Buchungsbestätigung angegebenen Stornierungsfrist am Anreisetag aufrechterhalten. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Anreise oder nachträgliche Garantie, erlischt die Reservierung automatisch und das Hotel ist berechtigt, die Zimmer anderweitig zu vergeben.

Soweit in der Buchungsbestätigung oder im jeweiligen Firmentarif keine abweichenden Stornierungsfristen vereinbart sind, gelten für Stornierungen und Nichtanreisen die Stornierungsbedingungen des Teil A dieser AGB entsprechend.

Das Unternehmen ist verpflichtet, seine berechtigten Nutzer über die jeweils geltenden Stornierungsfristen und Bedingungen zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten werden.

§ 5 Pflichten des Unternehmens

Das Unternehmen verpflichtet sich, den Firmentarifcode ausschließlich an eigene Mitarbeitende, Beauftragte oder Gäste weiterzugeben, die im Rahmen der Firmenvereinbarung buchungsberechtigt sind. Eine Weitergabe an Dritte zu anderen Zwecken, insbesondere zu gewerblichen Zwecken oder an Wiederverkäufer, ist unzulässig.

Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass Buchungen ausschließlich für dienstliche oder ausdrücklich genehmigte private Aufenthalte berechtigter Nutzer erfolgen. Missbräuchliche Buchungen oder die unbefugte Nutzung des Firmentarifcodes berechtigen das Hotel, den Firmentarif zu verweigern und den Zugang zum Buchungscode mit sofortiger Wirkung zu sperren.

Das Unternehmen informiert seine berechtigten Nutzer über die jeweils geltenden Buchungs- und Stornierungsbedingungen sowie über etwaige Black-out-Dates und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden.

Das Unternehmen haftet gegenüber dem Hotel für alle Forderungen, die aus Buchungen unter Verwendung des Firmentarifcodes entstehen, soweit diese von den berechtigten Nutzern nicht selbst beglichen werden.

§ 6 Abrechnung und Zahlung

Die Abrechnung der Übernachtungen erfolgt grundsätzlich direkt zwischen dem Hotel und dem jeweiligen Gast bei Abreise („Selbstzahler“), sofern im Firmenangebot oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist.

Soweit eine zentrale Rechnungsstellung an das Unternehmen vereinbart wurde, stellt das Hotel die nach Maßgabe der Firmenvereinbarung gebuchten Leistungen an das Unternehmen in Rechnung. Rechnungen sind – sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsfristen vereinbart sind – sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.

Das Hotel ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; dem Unternehmen der Nachweis eines geringeren Schadens.

Das Hotel kann vom Unternehmen oder den einzelnen Gästen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkartengarantie) verlangen, sofern dies im Firmenangebot vorgesehen oder für die Durchführung der Buchung erforderlich ist.

§ 7 Laufzeit und Beendigung der Firmenvereinbarung

Die Firmenvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt für den im Firmenangebot angegebenen Zeitraum. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich nicht automatisch.

Jede Partei kann die Firmenvereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt oder wenn das Unternehmen den Firmentarifcode missbräuchlich verwendet.

Bereits getätigte Einzelbuchungen bleiben von einer Kündigung unberührt und werden nach den jeweils gültigen Konditionen abgewickelt.

Nach Beendigung der Firmenvereinbarung ist das Hotel berechtigt, den Firmentarifcode unverzüglich zu deaktivieren.

§ 8 Schlussbestimmungen

Ergänzend zu diesem Teil E gelten die Bestimmungen der Teile A–D dieser AGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Änderungen oder Ergänzungen der Firmenvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit das Unternehmen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Firmenvereinbarung der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, das Unternehmen auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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